Thomas Selker - Fürstenau

Adresse: Gartenstraße 18, 49584 Fürstenau, Deutschland.
Telefon: 59013522.

Spezialitäten: Architekt.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 3 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 1/5.

📌 Ort von Thomas Selker

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👍 Bewertungen von Thomas Selker

Thomas Selker - Fürstenau
Iwan C.
1/5

Das ist ein Betrüger. Hat das Geld kassiert hat aber seine Arbeit nicht abgeschlossen. Nachdem der Prüfstatiker seine Berechnungen geprüft hat und zur Korrektur gebeten, hat er alles liegen gelassen. Seit einem Jahr macht er keine Korrektur. ich kann nicht anfangen zu bauen. er ignoriert meine Schreiben und meinen Rechtsanwalt. Die Klage geht raus! Finger weg von so einem!

Thomas Selker - Fürstenau
Helmut S.
1/5

Ja ganz genau Herr Selker geht betrügerisch vor . Verlangt Vorauskasse Zahlungen ohne Leistung erbracht zu haben.Dann Nach vollständiger Zahlung werden weitere Rechnungen geschrieben, die nicht vereinbart worden sind!!! Er geht nicht mehr ans Telefon und durch sein Verhalten verzögert die Baumaßnahme für mehrere Monate. Müssten wir ihn kündigen und Anwalt einschalten!!!

Thomas Selker - Fürstenau
ham J.
1/5

Ich kann Herr Selker nicht empfehlen. Er verlangt z.B. Vorschüsse, obwohl man bei der Auftragsvergabe festgelegt hat, dass die Zahlung erst nach Ausführung des Auftrages erfolgt. Er erfüllt dann seine Vertrag nicht. Nachdem er den Vorschuss erhalten hat, verfällt er in Nichtstun und zögert die Erfüllung des Vertrages mit seltsamen Argumenten immer wieder hinaus (z.B. es würde noch eine Kleinigkeit vom Auftraggeber fehlen). Nach einer Weile verlangt er dann einen weiteren Vorschuss, ohne bisher irgend etwas geleistet zu haben. Er zwingt die Kunden damit zum Rücktritt vom Vertrag.

Her Selker selbst sagt dazu scheinheilig: „Ich wundere mich wirklich, wieso so viele Leute vom Vertrag zurück treten.“

Da es in Bausachen keine Rechtsschutzversicherung für den Auftraggeber gibt, haben Sie als Kunden nach Zahlung des Vorschusses schlechte Karten. Sie als Kunde sehen dann Ihr Geld nie wieder.
Ich kann daher nur dringend davor warnen, Herrn Selker irgendwelche Vorschüsse zu überweisen, bevor Sie einen adäquaten Leistung von Ihm erhalten haben. Sie sind dabei auch völlig im Recht, denn:
* Herr Selker ist aufgrund des zugrundeliegenden Werkvertragsrechtes IMMER zur Vorleistung verpflichtet!! (§641 BGB) *

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