ham J.
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Ich kann Herr Selker nicht empfehlen. Er verlangt z.B. Vorschüsse, obwohl man bei der Auftragsvergabe festgelegt hat, dass die Zahlung erst nach Ausführung des Auftrages erfolgt. Er erfüllt dann seine Vertrag nicht. Nachdem er den Vorschuss erhalten hat, verfällt er in Nichtstun und zögert die Erfüllung des Vertrages mit seltsamen Argumenten immer wieder hinaus (z.B. es würde noch eine Kleinigkeit vom Auftraggeber fehlen). Nach einer Weile verlangt er dann einen weiteren Vorschuss, ohne bisher irgend etwas geleistet zu haben. Er zwingt die Kunden damit zum Rücktritt vom Vertrag.
Her Selker selbst sagt dazu scheinheilig: „Ich wundere mich wirklich, wieso so viele Leute vom Vertrag zurück treten.“
Da es in Bausachen keine Rechtsschutzversicherung für den Auftraggeber gibt, haben Sie als Kunden nach Zahlung des Vorschusses schlechte Karten. Sie als Kunde sehen dann Ihr Geld nie wieder.
Ich kann daher nur dringend davor warnen, Herrn Selker irgendwelche Vorschüsse zu überweisen, bevor Sie einen adäquaten Leistung von Ihm erhalten haben. Sie sind dabei auch völlig im Recht, denn:
* Herr Selker ist aufgrund des zugrundeliegenden Werkvertragsrechtes IMMER zur Vorleistung verpflichtet!! (§641 BGB) *