ADVO-Kanzlei Kocher - Eislingen/Fils

Adresse: Mühlesgäßle 2, 73054 Eislingen/Fils, Deutschland.
Telefon: 71611587780.
Webseite: advo-kanzlei-kocher.de
Spezialitäten: Rechtsdienstleistungen.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 36 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.2/5.

📌 Ort von ADVO-Kanzlei Kocher

ADVO-Kanzlei Kocher Mühlesgäßle 2, 73054 Eislingen/Fils, Deutschland

⏰ Öffnungszeiten von ADVO-Kanzlei Kocher

  • Montag: 09:30–12:00
  • Dienstag: 09:30–12:00
  • Mittwoch: 09:30–12:00
  • Donnerstag: 09:30–12:00
  • Freitag: 09:30–12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

ADVO-Kanzlei Kocher: Eine Empfehlung für juristische Dienstleistungen in Eislingen/Fils

Wenn Sie auf der Suche nach einer zuverlässigen und spezialisierten Kanzlei für Rechtsdienstleistungen in der Region sind, dann sollten Sie unbedingt die ADVO-Kanzlei Kocher in Eislingen/Fils berücksichtigen. Die Kanzlei ist ansässig an der Adresse: Mühlesgäßle 2, 73054 Eislingen/Fils, Deutschland und bietet ihre Dienstleistungen unter der Telefonnummer 71611587780 an. Besuchen Sie ihre Webseite advo-kanzlei-kocher.de, um sich ein umfassendes Bild ihrer Arbeit zu machen.

Spezialitäten: Die ADVO-Kanzlei Kocher hat sich auf verschiedene Bereiche des Rechts spezialisiert und bietet eine breite Palette an Spezialitäten an. Ob es sich um Wirtschaftsrecht, Familienrecht oder Strafrecht handelt, die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung und Expertise.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der die ADVO-Kanzlei auszeichnet, ist die barrierefreie Zugänglichkeit ihres Standorts. Sie bieten einen rollstuhlgerechten Parkplatz, was für alle Kunden, die möglicherweise eingeschränkte Mobilität haben, ein großes Plus darstellt.

Die öffentliche Meinung über die ADVO-Kanzlei ist überwiegend positiv. Mit 36 Bewertungen auf Google My Business und einer durchschnittlichen Bewertung von 4,2/5 zeigt dies, dass die Kanzlei ihre Arbeit in hohem Maße zufriedenstellend ausführt und sich um die Bedürfnisse ihrer Mandanten kümmert.

Für Personen, die nach einer Kanzlei mit spezialisierten Rechtsdienstleistungen suchen, bietet die ADVO-Kanzlei Kocher eine ausgezeichnete Wahl. Die Kombination aus fachlichem Know-how, guter Erreichbarkeit und inklusiver Unternehmenskultur macht sie zu einem wertvollen Partner in rechtlichen Angelegenheiten.

Empfehlung: Wenn Sie sich derzeit mit rechtlichen Fragen in Eislingen/Fils beschäftigen oder in Zukunft dies tun könnten, empfehle ich Ihnen dringend, die ADVO-Kanzlei Kocher direkt über ihre Webseite zu kontaktieren. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, Terminvereinbarungen und detaillierte Einblicke in die angebotenen Dienstleistungen. Die Bewertungen sprechen für sich, und die barrierefreie Lage der Kanzlei macht den Besuch noch komfortabler. Nehmen Sie die Chance wahr und erleben Sie selbst die qualitativ hochwertige Beratung und Unterstützung der ADVO-Kanzlei Kocher.

👍 Bewertungen von ADVO-Kanzlei Kocher

ADVO-Kanzlei Kocher - Eislingen/Fils
Angelina J.
1/5

War bei Herrn Kocher 2022 bzw. 2023 Mandantin. Herr Kocher hatte den Auftrag, mir dabei zu helfen mich gegen die illegalen Machenschaften des Jobcenter Göppingen juristisch zur Wehr zu setzten, da mich diese nach über 11 Jahren aufgrund meiner psychischen Erkrankung, Borderline, einfach so aus dem Leistungsbezug geworfen haben, mit Ausstellung eines Gutachtens das nie hätte erstellt werden dürfen.

Herr Kocher sollte dabei auch öfter mal auf seine Mandaninnen und Mandanten hören und deren Willen umsetzen. Nicht seinen eigenen Willen. Laut seiner Kanzlei- Homepage steht da:

"Wir verstehen uns daher als ein Dienstleister, der seine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohl und im Interesse des Mandanten einsetzt". Das Interesse " des Mandanten" ....naja, bei Kocher gibt es wohl keine Frauen, also Mandantinnen und ...meine Interessen wurden mit Sicherheit NICHT vertreten, Herr Kocher monierte ständig rum, verstand es nichtmal, mich als seine Mandantin vor den ständigen psychischen Angriffen des ( Bundes) Sozialgerichtes zu schützen.

Als ich ihm klar sagte, er solle dich endlich 4 Befangenheitsanträge gegen die Richterin/ Richter ausstellen, da diese merh as eindeutig nicht neutral mir gegenüber sind, nee, hat er nicht gemacht. Dann schrieb mir Herr Kocher, entweder machen man es so, wie er es will, oder garnicht. Wie war das noch....ach ja ..."zum Wohl und im Interesse des Mandanten"..nicht des Anwaltes.

Zudem teilte ich dem Team Kocher mit, mich in keinster Weise mit meinem Triggernachnamen zu betiteln, weil dieser eine extrem psychische Belastung für mich ist,anfangs hat das ja geklappt, aber später ignorierte man das mit voller Absicht was bei mir zu extremsten psychischen Aussetztern führte. Als mich eine Richterin mit " Rubrum" bezeichnete, nur weil ich Angelina Jolie heiße, hätte Herr Kocher ebenfalls einschreiten und der Richterin klarstellen sollen das sie das zu unterlassen hat und sie auf ihre Neutralitätspflicht hinweisen sollen...so auch die anderen Richter, die mir weder mein Grundrecht auf freien Zugang zu allen Gerichten ständig verwehrten, so auch mir mein Recht auf richterliches Gehört ( Art 103 Nr. 1 GG) Unschuldsvermutung nach Art. 48 GRC, ich hab keine Straftat begangen und auch die Prozesskostenhilfe verweigerten nur damit ich keine Möglichkeit habe, vor Gericht zu erscheinen und mich juristisch zur Wehr zu setzen. Strafantrag und Strafanzeige gegen die Richterin/ Richter stellen wirkt Wunder.

Als es dann endlich mal Richtung Bundesverfassungsgericht gehen sollte verlangte Herr Kocher von mir 500 Euro Vorschuss, obwohl er wusste das ich auf Beratunghshilfe angewiesen bin. Das Geld hätte er sich vom Amtsgerich holen können, dazu sind Beratungshilfesheine gedacht um die Prozesskosten zu decken. Zudem hatte der Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt,weil hier nunmal meine ( Grund) Rechte als Mensch extremst beschnitten worden bin, ergo hoher Schadensersatz und Schmerzensgeld, wobei Herr Kocher dann auch prima daran verdient hätte, wenn er mich gleich zu Beginn richtig unterstütz und nicht so lange gewartet und dem Jobcenter und den Gerichten nur rumgedroht hätte.§ 331 Vorteilsannahme in Amt im Sinne Jobcenter und ( Bunde) Sozialgerichte, die Vorteilsannahme ist ein Strafbestand, beide Gerichte waren mir gegenüber nicht Neutral, sondern voller Vorurteile aufgrund meiner psychischen Erkrankung, für die ich rein garnichts kann. Art. 3 GG Nr. 3 (..) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Konkrete Absprachen mit mir als Mandantin, wie er weitermacht, im Bezug auf die Korrespondenz mit dem Jobcenter Göppingen und den ( Bundes) Sozialgericht fanden meist immer erst statt, nachdem er seine Schreiben an diese Institutionen verschickt hatte,anstatt mit mir das weitere Vorgehen vorab zu planen, mich mit einzubeziehen.Stattdessen" entweder so, wie er es sich vorstellt, oder garnicht" schrieb er mir damals.Als ich dann dann sah, das Herr Kocher meine Interessen nicht nach meinen Vorstellungen umsetzte und sich alles nur noch mehr in die Länge zog , entzog ich Ihm das Mandat.

ADVO-Kanzlei Kocher - Eislingen/Fils
Mathias M.
5/5

Herr Rechtsanwalt Jens Kocher, berät seine Mandanten sehr professionell und individuell.
Man fühlt sich sehr gut aufgehoben und mit dem jeweiligen "Problem" am richtigen Platz.

Ich kann und werde es auch, Herrn Rechtsanwalt Jens Kocher weiterempfehlen, da ich weiß und mir zu 💯 sicher bin dass er hinter seinen Mandanten steht.

Liebe Grüße und weiter so 🙏💪😉

Vielen Dank!!!

ADVO-Kanzlei Kocher - Eislingen/Fils
Idris G.
5/5

Herr Kocher vertritt fachlich absolut kompetenter Anwalt, Sehr empfehlenswert.
Er berät einen immer sehr geduldig und ausführlich,hat einen wertschätzenden Umgang und gibt immer seine Bestes für seine Mandanten,

ADVO-Kanzlei Kocher - Eislingen/Fils
Petra M.
5/5

Die RA-Kanzlei Jens Kocher ist absolut zu empfehlen! Herr RA Kocher ist schnell, fachlich fabelhaft sowie klar und direkt in der Umsetzung der Zielgebung. Freundlichkeit und eine verständliche Erklärung auch bei mehrfachem Nachfragen ist in dieser Kanzlei kein Grund Arroganz an den Tag zu legen. Ich selbst habe die RA Kanzlei Kocher mit viel Lob empfohlen bekommen - und werde dies meinerseits genau so weitergeben!

ADVO-Kanzlei Kocher - Eislingen/Fils
F M.
5/5

Herr Kocher berät mich in arbeitsrechtlichen Fragenstellungen. Seine Ausführungen sind immer juristisch gut begründet und gleichzeitig verständlich. Seine Ratschläge sind nachvollziehbar und konkret auf meine Situation ausgerichtet.

ADVO-Kanzlei Kocher - Eislingen/Fils
Maria M.
1/5

Nicht mal 1 Stern wert!
Anwalt hat keine Zeit, Sachverhalte werden nicht erklärt und erläutert man hat das Gefühl die haben selber keine Ahnung!
3 Gerichtsverhandlungen verloren und man sitzt mit Schulden da.
Probleme werden nicht ernst genommen.
Definitiv nicht zu empfehlen!

ADVO-Kanzlei Kocher - Eislingen/Fils
Sibel O.
1/5

Eine Katastrophe! Ein Anwalt sollte für den Mandant da sein und Wege zeigen. Jedesmal wenn ich ein Anliegen hatte hat er mich abgeblockt. Die Sekretärin abgewiesen und er nur eine Mail von paar Wörtern verfasst.

ADVO-Kanzlei Kocher - Eislingen/Fils
Zahra T.
5/5

Herr Kocher der beste Anwalt !
Nur weiter Zu empfehlen, hat Ahnung was er tut und ist sehr schnell im bearbeiten Von Anliegen!

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